Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundesalons Schanzenhund.

Inhaberin Carola Collier, Oelkersallee 42, 22769 Hamburg

I. ALLGEMEINES

  1. Der Hundesalon Schanzenhund, geführt von Carola Collier, wird nachfolgend als „Schanzenhund Hundesalon“ bezeichnet.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge von „Schanzenhund Hundesalon“ im Zusammenhang mit Pflegebehandlungen und Friseurleistungen an Hunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie sind integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäfts-bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von „Schanzenhund Hundesalon“ ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
  3. Der „Schanzenhund Hundesalon“ präsentiert eine Bildergalerie von Kundenhunden auf seiner Homepage, Facebook, Instagram und ggf. YouTube. Sollte der Tierhalter nicht einverstanden sein, bitten wir um Mitteilung vor der Pflegebehandlung.
  4. Alle Daten, die sich auf das Tier oder seinen Besitzer beziehen, werden vertraulich behandelt und gemäß den Datenschutzbestimmungen verwaltet.
  5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Schanzenhund Hundesalon“ gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

II. PFLEGEBEHANDLUNGEN

  1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden von dem „Schanzenhund Hundesalon“ werden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den fachlichen Qualitätsstandards durchgeführt.
  2. Neben einer hohen Qualität steht die Erhaltung der Gesundheit des Hundes im Mittelpunkt aller Leistungen, stets unter Beachtung des Tierschutzes.
  3. „Schanzenhund Hundesalon“ behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungs-ausführung erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen des Hundesalons.
  4. Die Dienstleistungen werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erbracht.
  5. Sollte der Kunde verhindert sein, ist er verpflichtet, den Termin rechtzeitig (mindestens 48 Stunden im Voraus) per Anruf oder SMS abzusagen, damit dieser neu vergeben werden kann.
  6. Bei einer Absage des Termins weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt behält sich „Schanzenhund Hundesalon“ das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% der reservierten Behandlungszeit zu erheben.
  7. Für Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt werden oder ganz ohne Absage nicht wahrgenommen werden (s wird der volle Betrag der reservierten Behandlungszeit in Rechnung gestellt.
  8. Andernfalls wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Preises fällig, zahlbar per Paypal an mail@schanzenhund.de oder Barzahlung vor der Neuvergabe eines Termins.
  9. Bei einer Verspätung des Kunden um mehr als 30 Minuten behält sich „Schanzenhund Hundesalon“ das Recht vor, den Termin abzusagen. Dann wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Preises in Euro erhoben. Evtl. Verspätungen des Auftraggebers berechnet „Schanzenhund Hundesalon“ ansonsten wie Behandlungszeiten.
  10. Gesundheitserhaltung und Tierschutz stehen im Mittelpunkt aller Leistungen.
  11. „Schanzenhund Hundesalon“ behält sich vor, bei Hunden die Zuhause nicht gewaschen und geföhnt wurden bzw. mit extrem schmutzigen Pfötchen oder verstaubtem Fell zum Termin erscheinen, eine erhöhte Materialgebühr von 11,50 EUR, zusätzlich zum regulären Behandlungspreis, zu verlangen.

III. PREISE UND ZAHLUNG

  1. Vor der Pflegebehandlung wird der Preis grundsätzlich individuell mit dem Kunden besprochen und richtet sich nach dem Pflegezustand des Hundes sowie der angegebenen Rasse. Der Preis bezieht sich auf Hunde, die gepflegt und filzfrei sind.
  2. Insbesondere gehören zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden Leistungen: das Entfilzen des Hundes so gut es geht und dem Wohl des Hundes dient, erforderliche Pflegeprodukte sowie eine Parasitenbehandlung. Der „Schanzenhund Hundesalon“ behält sich das Recht vor, nennenswerte Zeitverzögerungen aufgrund von Unruhe des Hundes als zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
  3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen dem Kunden und dem „Schanzenhund Hundesalon“ vereinbart wurde, ist die Bezahlung des Auftrags unverzüglich und in bar oder per Paypal bei Abholung des Hundes fällig. Eine Pflegebehandlung auf Rechnung wird individuell besprochen und wird nur auf Nachfrage ausgestellt.

IV. HAFTUNG

  1. Mit der Beauftragung versichert der Hundehalter, dass es mit dem zu betreuenden Hund bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die bei einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Der Kunde versichert bei der Auftragserteilung, dass der Hund haftpflichtversichert ist.
  3. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes während der Behandlung wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt zu kontaktieren. Ist dieser nicht erreichbar, behält sich „Schanzenhund Hundesalon“ vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Jegliche Kosten hieraus sind vom Kunden zu tragen.
  4. „Schanzenhund Hundesalon“ haftet nicht für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der Behandlung erleidet, es sei denn, der Hundesalon hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung von „Schanzenhund Hundesalon“ ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einer bewiesenen Haftung haftet „Schanzenhund Hundesalon“ im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
  5. Die Haftung von „Schanzenhund Hundesalon“ entfällt bei Schäden durch höhere Gewalt, bei Entfliehen des Hundes trotz Vorsichtsmaßnahmen während der Behandlung sowie bei Schäden durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten oder durch starke Verfilzung oder Unruhe des Hundes während der Behandlung trotz getroffener Vorsichtsmaßnahmen.
  6. Der Kunde ist unmittelbar nach der Behandlung verpflichtet, den Hund auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die sofort korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
  7. Liegt ein von „Schanzenhund Hundesalon“ zu vertretender Mangel vor, der nicht unmittelbar korrigiert werden kann, ist „Schanzenhund Hundesalon“ berechtigt, nach Terminvereinbarung zwei Nachbesserungen vorzunehmen, bevor weitere Kosten geltend gemacht werden können.

V. GERICHTSSTAND

Für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das Amtsgericht Hamburg.

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